Barrierefreiheit ist auch eine Frage der Nutzerführung

Eine Landingpage hat meist nur eine Aufgabe: Ein Besucher soll ein Angebot verstehen und den nächsten Schritt sicher ausführen können. Kleine Hürden reichen aus, um diesen Weg zu unterbrechen. Ein schwacher Kontrast, eine unklare Schaltfläche oder ein Formular ohne verständliche Fehlermeldung betrifft nicht nur Menschen mit einer dauerhaften Behinderung. Auch ein kleines Display, helles Sonnenlicht, eine verletzte Hand oder fehlende Routine im Internet können die Bedienung erschweren.

Meine Empfehlung ist deshalb, Barrierefreiheit nicht als nachträgliche technische Sonderprüfung zu behandeln. Sie gehört in Briefing, Gestaltung, Text, Entwicklung und Abnahme. Das verbessert nicht automatisch jede Kennzahl und garantiert keine zusätzlichen Anfragen. Es schafft aber bessere Voraussetzungen dafür, dass mehr Menschen das vorhandene Angebot überhaupt erfassen und bedienen können.

Was das BFSG für Unternehmen bedeutet

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt seit dem 28. Juni 2025 für bestimmte Produkte und Dienstleistungen. Dazu zählt unter anderem der elektronische Geschäftsverkehr. Die Bundesfachstelle beschreibt damit digitale Dienste über Websites oder mobile Anwendungen, die auf individuelle Anfrage eines Verbrauchers im Hinblick auf einen Verbrauchervertrag erbracht werden. Für betroffene Angebote gelten zusätzliche Anforderungen an Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit.

Ob eine konkrete Landingpage unter das Gesetz fällt, hängt vom tatsächlichen Angebot, dem Unternehmen und dem Weg zum Vertrag ab. Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, sind nach der Information der Bundesfachstelle ausgenommen, wenn sie weniger als zehn Beschäftigte und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz haben. Für Produkte und andere Konstellationen können andere Regeln gelten. Diese Einordnung ersetzt keine rechtliche Prüfung. Unabhängig von einer Pflicht kann ein Unternehmen seine Seiten freiwillig zugänglicher gestalten.

Prüfung 1 und 2: Angebot verstehen und Seite überblicken

Beginne ohne Prüfsoftware. Lies nur Überschrift, ersten Absatz und Hauptschaltfläche. Ist innerhalb weniger Sekunden erkennbar, was angeboten wird, für wen es gedacht ist und was nach dem Klick passiert? Allgemeine Aussagen wie „Jetzt Zukunft gestalten“ helfen dabei wenig. „Termin für eine Heizungswartung anfragen“ beschreibt den nächsten Schritt genauer.

Prüfe anschließend die Struktur. Überschriften sollten den Inhalt gliedern, statt nur aus optischen Gründen eingesetzt zu werden. Absätze bleiben kurz, Listen bündeln zusammengehörige Punkte und wichtige Bedingungen stehen dort, wo sie für die Entscheidung gebraucht werden. Informationen gehören als echter Text auf die Seite und nicht ausschließlich in ein Bild. Dadurch bleiben sie auch bei Vergrößerung, Vorlesefunktion und kleineren Displays nutzbar.

Prüfung 3 und 4: Tastatur und sichtbarer Fokus

Lege die Maus beiseite und bediene die Landingpage nur mit Tabulator-, Umschalt- und Eingabetaste. Jeder Link, jede Schaltfläche und jedes Formularfeld muss erreichbar sein. Die Reihenfolge sollte dem sichtbaren Aufbau folgen. Ein geöffnetes Menü oder Dialogfenster darf die Bedienung nicht in einer Sackgasse festhalten.

Achte bei jedem Schritt auf die sichtbare Fokusmarkierung. Nutzer müssen erkennen können, welches Element gerade ausgewählt ist. Der W3C-Schnelltest nennt Tastaturzugang, Fokusreihenfolge und sichtbaren Fokus als zentrale Prüfpunkte. Ein Design, das die Browsermarkierung entfernt, braucht deshalb eine mindestens ebenso klare eigene Lösung.

Prüfung 5: Kontrast, Vergrößerung und kleine Displays

Helle graue Schrift auf weißem Hintergrund kann elegant wirken und trotzdem schwer lesbar sein. WCAG 2.2 nennt für normalen Text auf Stufe AA ein Kontrastverhältnis von mindestens 4,5 zu 1, für großen Text mindestens 3 zu 1. Notwendige Zustände von Bedienelementen brauchen ebenfalls einen ausreichenden visuellen Kontrast.

Vergrößere die Seite im Browser auf 200 Prozent und prüfe sie zusätzlich in einer schmalen Ansicht. Inhalte dürfen nicht verschwinden, Schaltflächen nicht übereinanderliegen und der Nutzer sollte normale Textabschnitte nicht in zwei Richtungen verschieben müssen. Diese Tests ersetzen keine vollständige Prüfung, decken aber typische Fehler einer Kampagnenseite früh auf.

Prüfung 6: Ein Formular muss sich selbst erklären

Jedes Eingabefeld braucht eine sichtbare, technisch zugeordnete Bezeichnung. Ein Platzhalter wie „Name“ verschwindet beim Schreiben und sollte nicht die einzige Erklärung sein. Pflichtfelder werden nicht nur durch rote Farbe markiert. Benötigte Formate, etwa bei Datum oder Telefonnummer, stehen vor der Eingabe verständlich am Feld.

Sende das Formular bewusst leer und anschließend mit einer fehlerhaften Angabe ab. Eine brauchbare Meldung benennt das betroffene Feld und erklärt, wie der Fehler behoben wird. Nach der Korrektur muss klar sein, ob die Anfrage erfolgreich übermittelt wurde. Diese Prüfung ist zugleich ein guter Funktionstest für die Kampagne.

Prüfung 7: Der gesamte Weg zählt

Ein angenommenes Beispiel: Ein regionaler Betrieb bewirbt einen Wartungstermin. Die Anzeige führt auf eine übersichtliche Landingpage. Der Besucher versteht die Leistung, wählt den Anfrageweg und füllt drei Felder aus. Nach dem Absenden erscheint eine Bestätigung mit dem weiteren Ablauf. Für die Abnahme reicht es nicht, nur die Startansicht zu betrachten. Auch Datenschutz-Hinweis, Fehlermeldung, Bestätigung und eine mögliche Terminwahl gehören zum Weg.

Teste diesen Ablauf auf Smartphone und Desktop, mit Tastatur und mit vergrößerter Darstellung. Verwende realistische, aber keine echten personenbezogenen Testdaten. Dokumentiere jeden Fehler mit Seite, Schritt, Gerät und erwartetem Verhalten. So entsteht aus dem allgemeinen Ziel Barrierefreiheit eine bearbeitbare Liste.

Checkliste für die Abnahme

Die folgende Kurzprüfung ist ein sinnvoller Start vor dem Kampagnenstart. Sie ist keine vollständige WCAG- oder Rechtskonformitätsprüfung. Kritische Funktionen und gesetzlich erfasste Angebote benötigen eine fachlich passende Prüfung.

  • Überschrift, Angebot, Zielgruppe und nächster Schritt sind sofort verständlich.
  • Inhalte haben eine nachvollziehbare Überschriftenstruktur und liegen nicht nur als Bild vor.
  • Alle Funktionen sind mit der Tastatur erreichbar; Reihenfolge und Fokus sind erkennbar.
  • Text und Bedienelemente haben ausreichenden Kontrast.
  • Bei 200 Prozent Vergrößerung und auf schmalem Display bleiben Inhalte und Funktionen erhalten.
  • Jedes Formularfeld hat eine sichtbare Bezeichnung; Pflichtangaben werden nicht nur farblich markiert.
  • Fehlermeldungen benennen das Problem und helfen bei der Korrektur.
  • Der Ablauf von der Anzeige bis zur Bestätigung wurde ohne echte Kundendaten getestet.
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